Ich habe keine Ahnung, ob es schon mal irgend jemandem so richtig aufgefallen ist - aber es gibt zwei VERSCHIEDENE
Versionen der Kurzgeschichte "Zeugin der Anklage"!!! Das geht aus den Foren bzw. Bibliogaphien nie so recht hervor. Weiß von euch jemand vielleicht etwas genaueres dazu? Wann die einzelnen Fassungen geschrieben wurden? Oder warum Agatha Christie sich überhaupt entschlossen hat, die alte Fassung zu überarbeiten?
Hier meine Quellenangaben:
Fassung A:
erschienen in der Sammlung "Der Hund des Todes" von Hachette Collections (2010) - gerade gekauft ;o)
Der Storyverlauf ist in etwa so, wie man ihn aus den beiden Verfilmungen (Marlene Dietrich / Diana Rigg)
kennt (was nicht sonderlich verwundert). Anwälte sind hier Mr Mayhew und Sir Wilfrid Robarts.
Fassung B:
erschienen in der Sammlung "Der Fall der enttäuschten Hausfrau" im Diogenes Verlag (1974)
Wenn man mit Fassung A vertraut ist, gibt es hier gleich mehrere Überraschungen: Romaine Vole ersticht ihren
Mann NICHT (!). Und das liegt wohl daran, dass die "Erdbeerblonde" (mit der Mr Vole ein Verhältnis hat und im
Reisebüro gesehen wurde) hier nicht vorkommt. Außerdem durchschaut Mr Mayherne, hier der einzige Anwalt,
zu guter Letzt sogar die Maskerade von Mrs Vole.
Na, welchen eingeschworenen Christie-Fan habe ich nun damit überrascht?! ;o))
Wenn jemand Informationen zu den beiden Fassungen hat, immer her damit! Ich für meinen Teil vermute ja, dass die Änderung der Handlung mit der Verfilmung 1957 zusammenhängen könnte - dann wäre Fassung B vielleicht die ursprüngliche?
Ich freue mich auf eure Beiträge!

Danke und Grüße
Poirette
P.S. Für alle Fans von englischen Christie-Verfilmungen - ab April 2010 erscheint die "Agatha Christie Hour" auf DVD!!!
(gesehen bei amazon.co.uk)